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Picture - Oetker Group
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Am 1.1.2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten.

Die Dr. August Oetker KG ist danach verpflichtet, die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten:

  • Einrichtung eines Managementsystem

  • Durchführung von Risikoanalyse

  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung

  • Ableitung und Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen

  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und

  • Erstellung und Veröffentlichung eines Berichts

für die eigenen Geschäftsbereiche und für Lieferanten umzusetzen.

Abgeleitet aus den prioritären Risiken beschreibt unsere Grundsatzerklärung die Menschenrechtsstrategie der Oetker-Gruppe.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Im Oetker Verhaltenskodex für Lieferanten werden die entsprechenden Erwartungen und Anforderungen gegenüber unseren Lieferanten definiert.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Die Oetker-Gruppe hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet und im Rahmen einer Verfahrensordnung die internen Verantwortlichkeiten und den Umgang mit Hinweisen und Beschwerden festgeschrieben.

Die Berichte zum LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) finden Sie hier:

Berichte